1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich von unseren Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit Ihnen in vollem Umfang einverstanden zu sein, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Widersprüche.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind immer freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
2. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das Mietobjekt nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist bis Geschäftsschluß, oder bis zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter eingetroffen ist. Die Miete beginnt an dem Tag, an dem das Mietobjekt während den üblichen Geschäftszeiten bzw. zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei dem Vermieter eintrifft.
3. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme des Mietobjekts von dessen einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mit der Übernahme bestätigt er dieses, Rügen und Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen, spätesten jedoch 8 Stunden nach Übernahme durch den Mieter.
4. a) Der Mieter hat das Mietobjekt nicht mißbräuchlich zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vom Vermieter vorgesehenen Weise, entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Mieter untersagt. Wir sind berechtigt und der Mieter hat uns dies zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
b) Der Mieter hat bei Benutzung des Mietobjekts alle Instruktionen des Herstellers und des Vermieters genauestens zu beachten.
c) Der Mieter ist nicht berechtigt Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn dazu ausdrücklich ermächtigt.
d) Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers oder Vermieters, Namensschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert am Objekt zu belassen.
e) Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden und Folgeschaden, der an dem Mietobjekt durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen entsteht.
f) Der Mieter ist verpflichtet uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter für jeden Verlust oder Schaden an dem Mietobjekt zum Neuwert zu entschädigen. Alle nach Übernahme des Mietobjekts erforderlichen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, der Nachweis dafür, daß die Erforderlichkeit der Reparatur nicht auf ein Verschulden des Mieters bezieht, trifft den Mieter.
g) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß, aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjekts werden nach Zeitaufwand zum jeweiligen Stundensatz berechnet.
5. a) Im Falle einer wesentlichen Funktionsstörung oder des Ausfalls des Mietobjekts ist der Vermieter nur unter der Voraussetzung zur Gewährleistung verpflichtet, daß der Mieter nachweist daß Ihn an der Funktionsstörung oder dem Ausfall kein Verschulden trifft. Die Gewährleistungspflicht des Vermieters geht unter Ausschluß von Wandlung, Minderung oder Schadenersatz nur auf Nachbesserung durch Instandsetzung oder Gestellung eines in etwa vergleichbaren Objekts. Dem Vermieter ist die Wahl zwischen den vorstehend aufgeführten Nachbesserungsarbeiten freigestellt.
b) Es besteht keine Haftung unsererseits, wenn dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder Ausfall des Mietobekts während der Vertragszeit Schäden entstehen.
c) Für sonstige Schäden und Ansprüche irgendeiner Art kommen wir nicht auf, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch unsere Mietobjekte dem Mieter oder Dritten entstehen.
Irgend eine Haftung für Mangelfolgeschäden jedweder Art sind ausgeschlossen.
6. Sicherheitsleistung: Der Mieter leistet für jedes Mietobjekt eine Kaution in Form einer Barzahlung. Die Höhe der Kaution wird individuell vertraglich festgelegt. Sie ist zinslos und erst dann zur Rückzahlung fällig, wenn nach Rückgabe des Mietobjekts dessen jeweilige Mängelfreiheit durch den Vermieter festgestellt ist.
7. a) Die Mieten, Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Abzug in bar zu bezahlen.
b) Die Rückerstattung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind bei Rückgabe des Mietobjekts unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Mit der Rücknahme des Mietobjekts bestätigt der Vermieter nicht, daß diese ohne Mängel übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, daß Mietobjekt eingehend zu prüfen.
9. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich von Scheck- und Wechselklagen gilt unser Hauptsitz, also zur Zeit Nürtingen.
10.Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer das Mietobjekt zum Neuwert gegen die Risiken des Untergangs, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern. Der Mieter tritt mit Abschluß des Mietvertrages sämtliche Ansprüche aus vorstehenden Versicherungsverträgen sowie Ansprüche gegen etwaige Schädiger und deren Versicherer an den Vermieter ab. Dieser nimmt die Abtretung hiermit an.
11.Berechnung bei Nichtabholung/Stornierung: Bei Stornierung 7 Tage und weniger vor dem Tag der Abholung sind 50% des vereinbarten Mietpreises fällig, bei Stornierung 2 Tage und weniger vor dem Tag der Abholung sind 80% des vereinbarten Mietpreises fällig, bei Nichtabholung ohne Stornierung ist der volle Preis fällig!
12.Die vereinbarte Vertragsdauer ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzten.
Für jeden Tag, um den der vereinbarte Rückgabetermin überschritten wird, behalten wir uns vor, die volle pro Tag vereinbarte Miete oder bei Pauschalpreisen der entsprechende Betrag zu berechnen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
13.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.