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Wichtige Informationen:

Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

Der Betreiber einer Verversammlungsstätte, oft die Gemeinde und somit deren Vertreter - der Bürgermeister -, wird über die VStättVO direkt haftbar gemacht: Er ist als Betreiber verpflichtet, für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Diese Haftung und Verpflichtung in §38 VStättVO ist unabhängig von der Größe der Halle oder der Bühne!

Mit Wolfgang Peter als Meister für Veranstaltungstechnik und Brandschutzbeauftragten haben wir die erforderliche Qualifikation und erstellen Sicherheitsplanungen, führen Abnahmen von Aufbauten durch oder Beaufsichtigen den gesamten Veranstaltungsablauf inkl. Auf- und Abbau, je nach Gefährdung.

Für weitere Informationen stehen wir gerne am Telefon zur Verfügung oder senden Sie eine E-Mail an meister@wd-sound.de

Kontakt

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